Es ist immer sinnvoll eine Gefahrenmeldeanlage, egal ob es sich um eine Einbruchmeldeanlage, Überfallmeldeanlage oder eine z.B. privat betriebene Brandmeldeanlage handelt, auf eine ständig besetzte Stelle (Wachdienst) aufzuschalten.
Aufschalten bedeutet, dass Meldungen der Gefahrenmeldeanlagen an den Wachdienst gemeldet werden. Meldungen können unterschieden werden, so dass der Wachdienst entsprechend handeln kann, Einbruch, Überfall, Feuer, Gasalarm, Notfall, Temperaturalarm und vieles mehr. Er handelt nach einem vorher festgelegten Alarmplan, unabhängig und "emotionslos".
Es kann auch die Meldung Einbruchmeldeanlage Eingeschaltet (Scharf) oder Ausgeschaltet (Unscharf) gemeldet werden. So können Zeitfenster geschaffen werden und das Einschalten einer Einbruchmeldeanlage überwacht werden. Wenn z.B. ein Mitarbeiter abends als letzter das Geschäft verlässt und vergisst die Einbruchmeldeanlage einzuschalten, würde der Wachdienst bei erreichen des Zeitfenster handeln und z.B. den Geschäftsführer darüber informieren, dass die Einbruchmeldeanlage nicht eingeschaltet ist. So wird ein Einschalten nicht mehr vergessen.
Auch Videoüberwachungsanlagen können aufgeschaltet werden. Kompetent kann der Wachdienst einen ersten Eindruck von den Vorgängen im Objekt erhalten und zielgerichtet handeln.
Als unabhängige Wachzentrale empfehlen wir die Aufschaltung auf unseren Partner ANZ-Alarm-Notruf-Zentrale GmbH in Wilhelmshaven.
Fragen Sie uns. Gerne vermitteln wir fachlich korrekt eine Aufschaltung zur ANZ Alarn-Notruf-Zentrale GmbH.
Interventionsmaßnahmen: Der Begriff Intervention beschreibt "Eingreifen einer bisher unbeteiligten Partei in einen Konflikt". Maßnahmen können von dem telefonischen Eingreifen, bis hin zur Anfahrt des Objektes durch Alarmfahrer oder Polizei reichen. Wie interveniert wird legt der Alarmplan fest.