Videoüberwachung und Persönlichkeitsrechte
Gerne installieren wir auch Videoüberwachung für Ihren Privatbereich.
Aber auch hier gilt es besondere rechtliche Vorschriften einzuhalten. Wir bieten Ihnen die Rechtssicherheit bei der Installation einer Videoüberwachung.
So dürfen Videoüberwachungskameras an Ihrem Haus installiert werden, diese sichern Ihre Grundstücksflächen.
Ein Nachbar, z.B. der die Meinung vertritt, dass er Überwacht wird oder Überwacht werden könnte, hat nicht automatisch recht.
Eine durch eine Fachfirma (Adressen findet man in der Liste des Landeskriminalamtes Niedersachsen, auch unser Unternehmen ist dort aufgeführt) liefert, montiert und stellt Ihre Kameras so ein, dass ausschließlich bis zur Grundstücksgrenze Bilder von den Kameras gezeigt werden.
Moderne Kameratechnik erlaubt es auch Bildinhalte auszublenden, wenn z.B. eine Grundstücksgrenze nicht gerade ist und eine Ecke vom Nachbargrundstück zwangzweise auf dem Bild auftauchen würde. Diese Nachbarecke wird dann von uns im Bildinhalt maskiert, eine graue Fläche.
Rechtsgrundlage:
BGH: Überwachungskamera auf Privatgrundstück
BGH, Urteil v. 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09, Link: http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/Videoueberwachung/1002-BGH-Az-VI-ZR-17609-UEberwachungskamera-auf-Privatgrundstueck.html